Wie lässt sich die Herkunft von Lebensmitteln erkennen?

Hinweise zur Herkunft finden sich meist auf der Verpackung oder bei loser Ware auf Schildern am Produkt. Für viele Lebensmittelgruppen gelten besondere gesetzliche Herkunftskennzeichnungspflichten. Dabei muss in einigen Fällen das Herkunftsland angegeben werden, in anderen genügt die Angabe „EU“ oder „Nicht-EU“.

Für viele verarbeitete Lebensmittel besteht keine allgemeine Pflicht zur Herkunftskennzeichnung. Die Angabe des Herstellers, Verpackers oder Verkäufers lässt in der Regel keine Rückschlüsse auf die Herkunft der eingesetzten Zutaten zu.

Orientierung bieten die Siegel „Bio aus Hessen“ und „Geprüfte Qualität Hessen“: Sie stehen für klar definierte Herkunftsanforderungen und eine unabhängige Kontrolle entlang der Wertschöpfungskette.