Nordhessische Ahle Wurscht mit EU-Siegel “g.g.A.”- fast geschafft!
Nordhessische Ahle Wurscht soll endlich das europäische Schutzsiegel „geschützte geografische Angabe (g.g.A.)“ bekommen. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatts der Europäischen Union am 15.02.2023 ist ein wichtiger Meilenstein für die Erteilung des Schutzsiegels für Ahle Wurscht erreicht.
Nordhessische Ahle Wurscht soll europaweit geschützter Begriff werden
Mit Erteilung des europäischen Schutzsiegels „geschützte geografische Angabe (g.g.A.)“ darf eine Dauerwurst nur dann Nordhessische Ahle Wurscht heißen, wenn sie auch in Nordhessen hergestellt wurde. Das geografische Gebiet umfasst die Landkreise Hersfeld-Rothenburg, Kassel mit der Stadt Kassel, Marburg-Biedenkopf, Schwalm-Eder, Waldeck-Frankenberg und Werra-Meißner. Hier müssen sowohl Schlachtung, Zerlegung, Verarbeitung und Reifung stattfinden. Die Transportzeit der Schweine vom Erzeuger zur Schlachtstätte ist auf maximal zwei Stunden begrenzt.
Das Besondere an der nordhessischen Wurstspezialität ist die traditionelle Fertigung mit schlachtwarmer Verarbeitung des Schweinefleisches und einer Naturreifung in speziellen dafür geeigneten Räumen. Ahle Wurscht zeichnet sich durch eine milde Säure, ein ausgeprägtes Reifearoma und ein mürbes Mundgefühl aus.
Mit der Anerkennung als „geschützte geografische Angabe (g.g.A.)“ folgt die Nordhessische Ahle Wurscht anderen hessischen Spezialitäten, die bereits das europäische Schutzsiegel tragen – zum Beispiel die Frankfurter Grüne Soße und der Hessische Handkäs.