

Informationen Zeichenvergabe
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Informationen zur Zeichennutzung
 Erzeuger und Verarbeiter, die das Bio-Siegel – HESSEN verwenden wollen müssen zusätzlich zu den Vorgaben des Bio-Siegel und der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 (vorher Verordnung (EG) Nr. 2091/91) verschiedene Kriterien in Anlehnung an die Richtlinien der Bioverbände erfüllen. Besonders wird dabei natürlich auf die Herkunft der Rohwaren geachtet, denn nur Produkte, die in Hessen erzeugt und verarbeitet wurden dürfen das Bio-Siegel – HESSEN tragen. Für weitere Informatioen zu den Vorschriften und Verfahrensschritten, die eingehalten werden müssen, um das Zeichen zu nutzen, klicken Sie auf die entsprechenden Überschriften:

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