

Das Bio-Siegel für Hessen
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Das Bio-Siegel für Hessen
 Die Basis  Die gesetzliche Grundlage für das Bio-Siegel – HESSEN bildet die Verordnung (EG) Nr. 834/2007. Hier werden Erzeugung, Kennzeichnung und Kontrolle von Lebensmitteln aus ökologischem Anbau geregelt.
Die EG-Öko-Verordnung - gibt die allgemeinen Standards des ökologischen Landbaus vor, - enthält EU-einheitliche Mindestanforderungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel pflanzlicher und tierischer Herkunft, - regelt die Produktkennzeichnung und Betriebskontrolle.
Die Qualität Bio-Landwirte, die für ihre Produkte das Bio-Siegel – HESSEN erhalten möchten, müssen ihren Betrieb vollständig auf ökologischen Anbau umgestellt haben. Das Bio-Siegel – HESSEN setzt noch höhere Qualitätsstandards als von der EG-Öko-Verordnung vorgeschrieben. Obst, Gemüse und Kartoffeln müssen ausgewählte Klassen erfüllen. Auch für Fleisch gelten strenge Bestimmungen bezüglich der Produktqualität. Die Kontrollstellen, die die teilnehmenden Bio-Betriebe einer Prüfung unterziehen, werden vom Land Hessen zugelassen und überwacht. Auf die Unabhängigkeit dieser Kontrollstellen wird großer Wert gelegt, um neutrale Ergebnisse zu erhalten und auf diesem Weg eine einwandfreie Qualität zu garantieren.
Die Herkunft Für das Bio-Siegel – HESSEN werden ausschließlich Produkte aus der Region zugelassen. Die garantierte und nachvollziehbare Herkunft unterstreicht die Qualität der Produkte, denn sie ermöglicht kurze Transportwege zwischen Erzeuger, Verarbeiter und Verbraucher. Weiterhin werden damit regionale Wirtschaftskreisläufe gestärkt. Die ökologische Erzeugung mit höheren Standards wird durch die Herkunft aus der eigenen Region ergänzt und schafft damit für den qualitätsbewussten Verbraucher ein überzeugendes Produktangebot.



 So setzt sich das Bio-Siegel - HESSEN zusammen




 Das neue EU-Zeichen
 Am 8. Februar 2010 gab die Europäische Kommission den Sieger um den Wettbewerb des neuen EU Bio-Logos bekannt. Etwa 130.000 Personen stimmten in den Monaten Dezember und Januar im Internet ab, um das neue Bio-Logo aus den drei Entwürfen der Endausscheidung auszuwählen. Das siegreiche Logo mit dem „Euro-Blatt”, für das 63 % aller Teilnehmer gestimmt haben, hat ein Student aus Deutschland entworfen.
Ab 1. Juli 2010 ist dieses EU-Bio-Logo für alle verpackten Bioprodukte, die in einem EU-Mitgliedstaat hergestellt wurden und die notwendigen Normen erfüllen, verbindlich vorgeschrieben. Für eingeführte Erzeugnisse ist es freiwillig. Neben dem EU-Logo können auch andere private, regionale oder nationale Logos abgebildet werden.

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